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Allgemeine Geschäftsbedingungen
Stand: 29. August 2026
1. Anbieter und Geltungsbereich
Rosenberg Intelligence LLC / BERGORA.AI
1309 Coffeen Avenue STE 1200
Sheridan, Wyoming 82801, USA
Isaak Rosenberg — CEO / Manager
E-Mail: info@bergora-ai.tech
Telefon: +43 660 9777770
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für Verträge mit Unternehmern bzw. Geschäftskunden, sofern in einem Angebot, einer Auftragsbestätigung, einer Projektvereinbarung oder einem vergleichbaren Vertragsdokument auf sie Bezug genommen wird. Individuelle Projektvereinbarungen und Angebote gehen diesen AGB vor. Die Leistungen richten sich an Geschäftskunden. Sollte ausnahmsweise ein Vertrag mit einer Verbraucherin oder einem Verbraucher zustande kommen, gehen zwingende verbraucherschutzrechtliche Bestimmungen vor; diese B2B-AGB setzen solche Bestimmungen nicht außer Kraft.
2. Vertragsschluss
Angebote sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Ein Vertrag kommt durch Annahme, Auftragsbestätigung, Unterzeichnung oder durch Aufnahme der Leistungserbringung auf Basis eines abgestimmten Leistungsumfangs zustande. Elektronische Kommunikation bzw. Textform ist ausreichend, soweit nicht zwingendes Recht eine andere Form verlangt.
3. Leistungsumfang
BERGORA.AI erbringt je nach Vereinbarung Leistungen in den Bereichen KI-Agenten (Voice, WhatsApp, Chat), Business Automation, Integrationen und APIs, individuelle KI-Systeme (unter anderem RAG, Multi-Agent-Architekturen, Custom Tools sowie Browser- und Desktop-Automation), Beratung, Implementierung sowie Monitoring bzw. Managed Operations. Der genaue Leistungsumfang ergibt sich stets aus dem individuellen Angebot bzw. der Projektbeschreibung.
4. Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde stellt rechtzeitig die erforderlichen Zugänge, Zugangsdaten, Daten, Ansprechpersonen, Freigaben, Prozessvorgaben und Testrückmeldungen bereit. Der Kunde stellt sicher, dass er über die erforderlichen Rechte und eine geeignete Rechtsgrundlage für die von ihm bereitgestellten Daten und Inhalte verfügt, und schützt seine eigenen Zugangsdaten. Verzögerungen aufgrund fehlender Mitwirkung können vereinbarte Termine entsprechend verschieben.
5. Drittanbieter, APIs und KI-Modelle
BERGORA.AI kann Plattformen, Modelle und Dienste Dritter einbinden, soweit vereinbart oder technisch erforderlich. Verfügbarkeit, Preise, API-Verhalten, Modellverhalten und Nutzungsbedingungen Dritter können sich außerhalb des Einflussbereichs von BERGORA.AI ändern. Kosten Dritter werden nach Maßgabe des Angebots getragen. Eine unterbrechungsfreie Verfügbarkeit von Drittanbieterleistungen wird nicht zugesichert.
6. KI-spezifische Eigenschaften und menschliche Kontrolle
KI-Systeme arbeiten probabilistisch und können variierende oder fehlerhafte Ergebnisse erzeugen. Soweit nicht ausdrücklich vertraglich vereinbart und rechtskonform dafür ausgelegt, sind die Systeme nicht dazu bestimmt, unbeaufsichtigt rechtliche, medizinische, finanzielle, arbeitsrechtliche oder sonstige Entscheidungen mit erheblicher rechtlicher Wirkung zu treffen. Der Kunde bleibt für eine angemessene menschliche Kontrolle und für betriebliche Kontrollmechanismen in kritischen Prozessen verantwortlich.
7. Änderungen und Change Requests
Leistungen außerhalb des vereinbarten Umfangs gelten als Change Request und können Preis und Zeitplan beeinflussen. BERGORA.AI informiert den Kunden vor wesentlichem Mehraufwand, soweit dies zumutbar und möglich ist.
8. Termine und Leistungserbringung
Termine sind nur verbindlich, wenn sie ausdrücklich als verbindlich vereinbart wurden. Projektzeitpläne können von der Mitwirkung des Kunden und von Drittanbietern abhängen. Teilleistungen und ein iterativer Rollout sind zulässig, soweit dies zumutbar ist.
9. Vergütung, Drittanbieterkosten und Zahlung
Die Vergütung richtet sich nach dem individuellen Angebot bzw. Vertrag. Nutzungs-, Lizenz-, Telekommunikations-, Modell- und API-Kosten Dritter werden nach Maßgabe des Angebots behandelt. Sofern in der Rechnung kein anderer Zeitraum angegeben ist, ist die Zahlung innerhalb von 14 Kalendertagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug fällig. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Folgen.
10. Abnahme
Soweit ein Werkergebnis der Abnahme unterliegt, prüft der Kunde dieses unverzüglich und benennt wesentliche Mängel konkret. Wegen unwesentlicher Mängel darf die Abnahme nicht verweigert werden. Ist keine förmliche Abnahme vertraglich vorgesehen, erfolgt die Leistungserbringung entsprechend dem vereinbarten Leistungsmodell.
11. Nutzungsrechte
Nach vollständiger Zahlung erhält der Kunde die im Einzelvertrag ausdrücklich bezeichneten Nutzungsrechte an den projektspezifischen Arbeitsergebnissen. BERGORA.AI behält die Rechte an vorbestehendem Know-how, generischen Komponenten, wiederverwendbaren Frameworks, Vorlagen, Methoden, Bibliotheken und Werkzeugen, sofern nicht ausdrücklich anderes vereinbart ist. Open-Source- und Drittkomponenten unterliegen weiterhin ihren jeweiligen Lizenzbedingungen. Vom Kunden bereitgestellte Materialien verbleiben beim Kunden.
12. Vertraulichkeit
Beide Parteien schützen vertrauliche geschäftliche und technische Informationen der jeweils anderen Partei und verwenden diese ausschließlich für Vertragszwecke. Gesetzliche Offenlegungspflichten bleiben unberührt.
13. Datenschutz
Jede Partei ist für die Einhaltung der sie betreffenden datenschutzrechtlichen Pflichten selbst verantwortlich. Soweit BERGORA.AI personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden als Auftragsverarbeiter verarbeitet, schließen die Parteien vor Beginn einer solchen Verarbeitung, soweit erforderlich, einen Auftragsverarbeitungsvertrag gemäß Art. 28 DSGVO. Der Kunde sichert zu, dass für die von ihm erteilten Weisungen und bereitgestellten Daten eine geeignete Rechtsgrundlage besteht.
14. Support, Wartung und laufende Optimierung
Support-, Wartungs- und Optimierungsleistungen sind nur geschuldet, wenn sie vereinbart wurden. Umfang, Servicezeiten und Reaktionsziele ergeben sich aus dem Angebot bzw. der Servicevereinbarung. Managed AI Operations können bei Buchung Monitoring, Wartung und kontrollierte Optimierung umfassen.
15. Gewährleistung und Mängel
BERGORA.AI behebt reproduzierbare wesentliche Mängel im vereinbarten Leistungsumfang nach Maßgabe des Vertrags und des anwendbaren Rechts. Eine geänderte Anforderung, ein geändertes Wunschverhalten oder eine Änderung einer Drittanbieter-API stellt nicht automatisch einen Mangel dar. Die Qualität von KI-Ausgaben wird an den konkret vereinbarten Abnahmekriterien gemessen; eine absolute Fehlerfreiheit wird nicht zugesichert.
16. Haftung
BERGORA.AI haftet unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie im Rahmen zwingender gesetzlicher Haftung. Bei einfacher Fahrlässigkeit wird nur für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten gehaftet, und zwar begrenzt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden, soweit gesetzlich zulässig. Im Übrigen ist die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen, soweit dies rechtlich zulässig ist. Eine Haftung, die gesetzlich nicht ausgeschlossen werden kann, bleibt unberührt.
17. Höhere Gewalt
Für Verzögerungen oder Leistungsausfälle infolge von Ereignissen außerhalb des zumutbaren Einflussbereichs — insbesondere größere Infrastruktur- oder Anbieterausfälle, nicht von BERGORA.AI verursachte Cybervorfälle, behördliche Maßnahmen, Naturereignisse oder großflächige Netzstörungen — wird nicht gehaftet. Die Leistungspflichten leben nach Ende des Ereignisses wieder auf, soweit möglich.
18. Laufzeit und Kündigung
Projektverträge enden nach Maßgabe der Projektvereinbarung. Laufende Leistungen richten sich nach den im Angebot vereinbarten Laufzeiten und Kündigungsfristen. Besteht für eine unbefristete laufende Supportvereinbarung keine gesonderte Kündigungsfrist, kann sie mit einer Frist von 30 Tagen zum Monatsende gekündigt werden, sofern nicht zwingendes Recht oder eine Individualvereinbarung anderes vorsieht. Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
19. Referenzen
Eine öffentliche Nennung von Kundenname, Logo oder Projektdetails erfolgt nur mit vorheriger Zustimmung oder vertraglicher Gestattung. Eine automatische Referenz- oder Testimonial-Erlaubnis besteht nicht.
20. Subunternehmer
BERGORA.AI darf qualifizierte Subunternehmer und technische Dienstleister einsetzen, soweit dies sachgerecht ist, und bleibt für die eigenen vertraglichen Pflichten nach Maßgabe des Vertrags und des anwendbaren Rechts verantwortlich. Datenschutzrechtlich relevante Unterauftragsverhältnisse werden entsprechend den anwendbaren Datenschutzpflichten behandelt.
21. Rechtswahl und Gerichtsstand
Es gilt das im individuellen Angebot bzw. in der Projektvereinbarung bezeichnete Recht. Ist keine ausdrückliche Rechtswahl getroffen, gilt — soweit rechtlich zulässig — das Recht des US-Bundesstaates Wyoming unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Zwingende Vorschriften bleiben unberührt. Der Gerichtsstand richtet sich nach der Individualvereinbarung; fehlt eine solche, sind — soweit eine wirksame B2B-Gerichtsstandsvereinbarung rechtlich zulässig ist — die für Sheridan County, Wyoming, USA zuständigen Gerichte zuständig.
22. Schlussbestimmungen
Änderungen und Ergänzungen bedürfen, soweit sachgerecht, der Textform. Individuell vereinbarte Regelungen gehen diesen AGB vor. Sollte eine Bestimmung unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt; die unwirksame Bestimmung wird nach Maßgabe des anwendbaren Rechts behandelt.